AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Mietungen, Dienstleistungen und Warengeschäfte mit
Eventservice Bartels
Stefan Bartels
Diekerstraße 11
D – 28870 Ottersberg
Tel.: 0151 10577684
E-Mail: kuehlanhaengermieten@gmx.de
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Eventservice Bartels, Stefan Bartels und seinen Vertragspartnern (Miet- und Handelskunden).
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden
dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch
innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. (Mietvertrag)
2.2 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags (Mietvertrag) oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im
Mietvertrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist bis spätestens vier Wochen vor Mietbeginn vereinbart.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind zu Beginn des Mietverhältnisses ohne jeden Abzug fällig.
4.4 Bei Beginn des Mietverhältnisses ist eine Kaution zu hinterlegen die bei Enden des Mietverhältnisses vom Dienstleister zurückgegeben wird.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5. Leistungsumfang
5.1 Vom Dienstleister werden funktionstüchtige und, soweit erforderlich, Straßenverkehrstaugliche Produkte übergeben und auch in diesem Zustand zurück gefordert.
5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige
Personal.
5.4 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der
Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften
oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für
beide Parteien zu gewährleisten.
6. Haftung
6.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Für durch den Mietkunden entstandene Schäden hält sich der Dienstleister vor Teile der Kaution zurück zuhalten um die entstandenen Schäden zu begleichen. Fehlbeträge sind vom Mietkunden unverzüglich zu begleichen.
7. Gerichtsstand
7.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
7.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:
ausschließlich der Sitz des Dienstleisters
8. Sonstige Bestimmungen
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb
einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die
den Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Otterstedt, 21.01.2019 Eventservice Bartels, Stefan Bartels